Scheidung: Wie kann die Immobilie aufgeteilt werden?

Eine Scheidung ist meist für alle Beteiligten belastend – vor allem die Vermögensaufteilung wird häufig zum Streitpunkt. Ist dabei ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Wohnung aufzuteilen, wird es schnell besonders kompliziert. Als Immobilienmakler in Böblingen und Leinfelden-Echterdingen stehen wir Ihnen gerne zur Seite, wenn es darum geht, die richtige Abwicklung für Ihre individuelle Situation zu finden. Grundlegende Informationen zur Rechtslage, Ablauf und Kosten rund um die Aufteilung von Immobilien bei einer Scheidung finden Sie hier auf einen Blick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Informieren Sie sich, wenn möglich, noch vor dem Antrag zur Scheidung über den Wert Ihrer Immobilie. Nur, wenn Sie diesen kennen, können Sie die richtigen Entscheidungen treffen. 
  • Auch, wenn es vielleicht gerade schwer fällt, versuchen Sie sich mit Ihrem (Ex-)Ehepartner auf eine Vorgehensweise zu einigen. Die Erfahrung zeigt, dass ein erbitterter Streit ums Haus meist finanzielle Einbußen für beide Parteien zur Folge hat.
  • Prinzipiell ist ein Immobilienverkauf auch im Trennungsjahr möglich. Die Ehepartner müssen sich aber einig und etwaige Unterhaltsansprüche im Vorfeld geklärt haben. In der Praxis hat es sich bewährt, bereits im Trennungsjahr nach einem Käufer zu suchen und den Verkauf dann zu finalisieren, wenn alle anderen Vermögens- und unterhaltsrechtlichen Fragen geklärt sind.

Wem gehört das Haus nach der Scheidung?

Wurde im Vorfeld kein Ehevertrag abgeschlossen und eine Gütertrennung vereinbart, gilt in Deutschland nach einer Heirat grundsätzlich der Zustand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen, das während der Ehe aufgebaut wurde, zu gleichen Teilen an die Ehepartner geht. Bei gemeinsam erworbenen Immobilien gehört also beiden Partnern jeweils 50 Prozent der Immobilie. Das gilt auch, wenn nur ein Partner im Grundbuch eingetragen ist. Auch, wer als alleiniger Eigentümer im Grundbuch steht, darf die Immobilie bis zur rechtskräftigen Scheidung, keinesfalls ohne Zustimmung des Partners, verkaufen.

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Immobilie aufzuteilen? 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Immobilie im Zuge einer Scheidung aufzuteilen. Bei der Entscheidungsfindung spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Gibt es einen dringenden Wohnbedarf? Wie hoch sind die laufenden Kosten? Ist es möglich, die Immobilie in verschiedene Einheiten aufzuteilen? Leben gemeinsame Kinder im Haushalt? 

  • Auszahlung eines Ehepartners

Möchte einer der beiden Ehepartner auch nach der Trennung in der gemeinsamen Immobilie wohnen, kann über eine Ausgleichszahlung nachgedacht werden. Die Höhe wird unter Berücksichtigung laufender Kosten, finanzieller Ansprüche und anderweitigem Vermögen berechnet. Die Überschreibung der Immobilie an einen Ehepartner erfolgt schließlich beim Notar. Der ausgezahlte Partner wird schließlich aus dem Grundbuch gestrichen.

  • Verkauf der Immobilie

Ein gemeinsamer Verkauf der Immobilie ist in den meisten Fällen die unkomplizierteste Variante, sie aufzuteilen. Aus dem Erlös lassen sich bestehende Kredite und Darlehen tilgen und der Gewinn lässt sich leicht auf die Ehepartner aufteilen. Die unabhängige Unterstützung eines Immobilienexperten kann sehr hilfreich sein, wenn es darum geht, den Verkauf so überlegt und entspannt wie möglich über die Bühne zu bringen.

  • Realteilung

Sollten beide Ehepartner in der Immobilie wohnen bleiben – und sich noch dementsprechend gut verstehen – kann eine Realteilung angedacht werden. Dabei erhält jeder der beiden Ehepartner einen Teil der Immobilie. Eine Realteilung ist aber nur möglich, wenn die Immobilie in zwei voneinander abgeschlossene Wohneinheiten aufgeteilt werden kann. 

  • Gemeinsame Vermietung

Wenn ein Verkauf der Immobilie nicht gewünscht ist, das Haus oder die Wohnung für einen Partner aber zu groß sind oder die finanzielle Belastung eine künftige Nutzung nicht erlaubt, gibt es auch die Möglichkeit einer Vermietung. In diesem Fall bleibt die Immobilie im Eigentum. Aus den Mieteinnahmen können etwaige gemeinsame Kredite abbezahlt und der Gewinn aufgeteilt werden.

Ehepaar beim Unterschreiben der Scheidungspapiere
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Fazit

Eine Scheidung ist emotional oft belastend, umso wichtiger ist es, dass Sie in Bezug auf das gemeinsame Vermögen gute und zukunftsorientierte Lösungen finden. Damit Sie die richtige Entscheidung in Bezug auf die Aufteilung Ihrer Immobilie treffen können, müssen Sie zunächst den aktuellen Wert des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks kennen. Die Makler von gut Immobilien erstellen gerne eine kostenlose Immobilienbewertung für Sie. Ein Verkauf der Immobilie ist in den meisten Fällen die unkomplizierteste Art, das gemeinsame Eigentum aufzulösen, aber auch die Auszahlung eines Partners oder die gemeinsame Vermietung der Immobilie können gute Optionen sein.