Der Energieverbrauch von Gebäuden ist von großer Bedeutung für Käufer und Verkäufer von Immobilien. Transparent dargestellt wird er durch einen Energieausweis. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt dabei vor, dass Verkäufer den Energieausweis bereits im Exposé, spätestens jedoch im Zuge einer Besichtigung, unaufgefordert vorlegen müssen. Aber welche Informationen müssen im Energieausweis nun dargestellt werden und wer darf ihn überhaupt ausstellen? Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst und beraten Sie als Immobilienmakler in Stuttgart gerne auch persönlich.
Was ist der Energieausweis?
Die Energieeffizienz von Immobilien ist ein wichtiges Thema für Eigentümer und Kaufinteressenten. Damit der energetische Zustand eines Gebäudes auf einen Blick beurteilt werden kann, schreibt das Gebäudeenergiegesetz Verkäufern die Vorlage eines Energieausweises vor. Dabei handelt es sich um eine Art Steckbrief, der den Energieverbrauch der Immobilie darstellt. Neben den wichtigsten Kennzahlen zur Energieeffizienz werden dabei im Anlassfall auch Empfehlungen für Modernisierungen formuliert. Die behördliche Zuständigkeit für Energieausweise ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt, bei Verstößen bei der Ausstellung oder Verwendung des Energieausweises drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Welche Informationen stehen im Energieausweis?
Welche Informationen der Energieausweis enthält, ist im GEG geregelt. Ausgewiesen werden allgemeine Informationen zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen und bestimmte Energiekennwerte. Neu eingeführt wurde darüber hinaus die Einteilung von Wohngebäude in Energieeffizienzklassen von A+ bis H: So können auch Laien die Energieeffizienz auf einen Blick einschätzen. Man unterscheidet zwischen zwei möglichen Arten von Energieausweisen: dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis:
Der Bedarfsausweis stellt die energetischen Kennwerte unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten dar. Der Bedarf wird dafür unter standardisierten Rahmenbedingungen berechnet. Je nachdem, wie gründlich die Datenerhebung betrieben wird, kann es dabei jedoch zu großen Qualitätsunterschieden kommen. Die Angebote der Aussteller sollten genau verglichen werden.
Der Verbrauchsausweis:
Der Verbrauchsausweis ist in der Regel die einfachere und kostengünstigere Variante. Dabei müssen die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vorgelegt werden. Die Energieeffizienz des Gebäudes wird anschließend auf Basis dieser Verbrauchszahlen und statistisch erhobener Klimafaktoren berechnet. Das individuelle Wohn- und Heizverhalten hat jedoch einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis.
Ausstellung eines Energieausweises
Der Energieausweis stellt im Idealfall also eine objektive Beurteilung des energetischen Zustands einer Immobilie dar. So können auch Kauf- oder Mietinteressierte den Energieverbrauch kalkulieren und eventuell notwendige Nachrüstungen besser beurteilen. Auch, wer neu baut oder umfassend saniert, ist dazu verpflichtet einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Das Dokument ist zehn Jahre gültig. Aussteller müssen über die Qualifikation zur Energieberatung verfügen. Eine vollständige Liste aller Anbieter gibt es nicht und es ist bei der großen Auswahl von Angeboten gar nicht so einfach, den Überblick zu bewahren. Wir von gut Immobilien vermitteln Ihnen bei Bedarf gerne erfahrene Profis, mit denen wir schon seit Jahren verlässlich zusammenarbeiten.
Fazit:
Der Energieausweis soll die Energieeffizienz eines Gebäudes transparent und kompakt darstellen. Verkäufer sind verpflichtet, Interessenten den Energieausweis ihrer Immobilie unaufgefordert vorzulegen und sollten sich daher frühzeitig um die Ausstellung des Dokuments kümmern.