Immobilie verkaufen ohne Spekulationssteuer: So gehts!

Sie besitzen eine Immobilie und möchten diese verkaufen? Bevor Sie den Verkaufsprozess starten, sollten Sie sich über die Spekulationssteuer informieren. In diesem Blogartikel erklären wir Ihnen, was die Steuer ist, wann sie anfällt und wann nicht. Außerdem geben wir Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie die Steuer beim Immobilienverkauf vermeiden können. Wir von gut Immobilien, Ihrem Immobilienmakler in Leinfelden-Echterdingen, kennen die rechtlichen Grundlagen genau.


Das Wichtigste in Kürze 

  • Die Steuer fällt beim Verkauf von Immobilien an, die man weniger als zehn Jahre besitzt.
  • Ausnahmen gelten für selbst genutzte Immobilien und Erbschaften sowie Schenkungen.
  • Wenn Sie die Spekulationsfrist einhalten, Immobilien selbst nutzen und professionelle Unterstützung einholen, können Sie die Steuer umgehen.
Immobilie verkaufen ohne Spekulationssteuer
Freedomz – stock.adobe.com

Was ist die Spekulationssteuer?

Die Steuer fällt beim Immobilienverkauf an, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Immobilie weniger als zehn Jahre beträgt. Sie dient dazu, Gewinne aus kurzfristigen Immobilienverkäufen zu besteuern und spekulative Geschäfte einzudämmen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem individuellen Steuersatz des Verkäufers und dem erzielten Gewinn.

Wann fällt sie an?

Die Steuer fällt nur an, wenn Sie Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren verkaufen. Veräußern Sie Ihre Immobilien nach Ablauf dieser Frist, entfällt die Steuerpflicht. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Immobilienverkauf trotz eines kürzeren Zeitraums steuerfrei ist. Dazu zählen unter anderem selbst genutzte Immobilien, Erbfälle oder Scheidungen. Um sicherzugehen, dass Ihr Immobilienverkauf von der Steuer befreit ist, empfehlen wir Ihnen unsere fachkundige Beratung.

Wann fällt sie nicht an?

Wenn Sie beispielsweise eine selbst genutzte Immobilie verkaufen, sind Sie von der Steuer befreit. Das bedeutet, wenn Sie das Haus, das Sie verkaufen möchten, selbst bewohnt haben und mindestens zwei Jahre lang darin Ihren Hauptwohnsitz hatten, müssen Sie die Steuer nicht zahlen. Auch bei Erbschaften und Schenkungen entfällt die Steuer.

Tipps für den Verkauf

  • Nutzen Sie die zehnjährige Spekulationsfrist: Wenn Sie Ihre Immobilien mindestens zehn Jahre lang besitzen, können Sie diese ohne die Steuer verkaufen. Planen Sie Ihren Immobilienverkauf also rechtzeitig und berücksichtigen Sie die Frist.
  • Vermieten Sie Ihre Immobilien: Wenn Sie Ihre Immobilien vor dem Immobilienverkauf vermieten, kann dies dazu führen, dass der Verkaufserlös steuerfrei bleibt. Sprechen Sie hierzu mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin, um alle Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Professionelle Unterstützung durch einen Immobilienmakler: Ein erfahrener Immobilienmakler oder eine erfahrene Immobilienmaklerin kann Sie beim Verkaufsprozess umfassend beraten und Ihnen helfen, Ihre Immobilien optimal zu präsentieren. Ein Makler bzw. eine Maklerin kennt sich mit den steuerlichen Aspekten aus und kann Sie bei der Vermeidung von Steuern unterstützen.

Verkaufen Sie Ihre Immobilien mit gut Immobilien

gut Immobilien steht Ihnen bei Ihrem Immobilienverkauf zur Seite. Mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Fachwissen unterstützen wir Sie dabei, Ihr Haus oder Ihre Wohnung erfolgreich und steueroptimiert zu verkaufen. Unser professionelles Team kennt sich mit den lokalen Gegebenheiten aus und erstellt eine maßgeschneiderte Verkaufsstrategie für Ihre Immobilien. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von einem reibungslosen Verkaufsprozess.

Fazit: Ihr Immobilienverkauf vom Profi

Bevor Sie Ihr Grundstück verkaufen in Leinfelden-Echterdingen, sollten Sie sich über die Spekulationssteuer informieren. Beachten Sie die zehnjährige Spekulationsfrist und prüfen Sie Ausnahmeregelungen, um die Steuerpflicht zu umgehen. Bei gut Immobilien unterstützen wir Sie dabei, Ihren Immobilienverkauf steueroptimiert und erfolgreich abzuwickeln.