Bedarfs- und Verbrauchsausweis: Das sind die Unterschiede!

Der Energieausweis dient dem Nachweis der Energieeffizienz von Gebäuden. Ausgestellt wird er entweder als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis. Aber was ist eigentlich der Unterschied? Welche Preisunterschiede gibt es? Und welches Dokument passt nun besser zu welcher Immobilie? Spätestens, wenn ein Verkauf ansteht, müssen sich Eigentümer mit diesen Fragen auseinandersetzen. Schließlich schreibt das Energieeffizienzgesetz (GEG) vor, dass der Energieausweis schon mit dem Exposé bereitgestellt werden muss. Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst und beraten Sie als Immobilienmakler in Winnenden und Leinfelden gerne auch persönlich.


Das Wichtigste in Kürze 

  • Der energetische Zustand einer Immobilie wirkt sich direkt auf ihren Wert aus. 
  • Heizungsart, Dämmung & Co bestimmen die laufenden Erhaltungskosten entscheidend mit. 
  • Die Vorlage eines gültigen und korrekten Energieausweises ist im Verkaufsfall daher Pflicht. Er soll Interessenten auf einen Blick den Energieverbrauch der Immobilie aufzeigen. 

Diese zwei Varianten des Energieausweises gibt es 

Eigentümer haben in der Regel die freie Wahl, ob sie den Energieausweis in Form eines Bedarfsausweises oder eines Verbrauchsausweises ausstellen lassen. Aber: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen diesen Varianten? Während der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes darstellt, wird für den Bedarfsausweis anhand bestimmter Marker ein theoretischer Energiebedarf berechnet. Weil die Basis der Berechnung dabei jeweils eine völlig andere ist, sind die Ergebnisse der Dokumente kaum miteinander vergleichbar. Beide Optionen haben gewisse Vor- und Nachteile – welchen Ausweis man beauftragen sollte, muss immer im Einzelfall entschieden werden.

Der Bedarfsausweis

Auch, wenn die Wahl zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis grundsätzlich frei steht, gibt es bestimmte Situationen, in denen ein Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben ist. 

  • Neubau: Liegen noch keine Verbrauchsdaten vor, kann nur ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.
  • Umbau: Wurde die Fassade in den vergangenen drei Jahren gedämmt oder mehr als zehn Prozent der Fläche eines Außenteils erneuert, sind die Verbrauchsdaten nicht mehr aussagekräftig.
  • Für Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 enthalten, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. 

Die Ausstellung ist etwas komplizierter und auch teurer als die eines Verbrauchsausweises. Sie hat aber auch Vorteile: 

  • Es sind nutzungsunabhängige Angaben zum Energieverbrauch möglich. 
  • Es können gezielt individuelle Modernisierungsempfehlungen formuliert werden.
  • Einmal erstellt, lässt sich der Bedarfsausweis immer wieder leicht aktualisieren. 

Die Daten für den Bedarfsausweis werden unter standardisierten Rahmenbedingungen berechnet. Sie brauchen dafür folgende Unterlagen: 

  • Gebäudeabmessungen (Länge und Breite des Gebäudes, alle Raumhöhen, Fensterflächen etc)
  • Technische Ausstattung (alle Daten zur verwendeten Heizungsart und der Heizkörper)
  • Gebäudefotos (Dach, oberste Geschossdecke, Fassade, Kellerdecke, Kellerwände) 

Je nachdem, wie gründlich die Datenerhebung betrieben wird, kann es zu großen Qualitätsunterschieden kommen. Auch auf der Kostenseite sind große Schwankungen möglich. 

 

Bedarfs- und Verbrauchsausweis: Das sind die Unterschiede
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Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis ist in der Regel die einfachere und kostengünstigere Variante. Dabei wird die Energieeffizienz des Gebäudes anhand des real gemessenen Verbrauchs berechnet. Folgende Informationen fließen in die Bewertung ein: 

  • Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren
  • Angaben zu inspektionspflichtigen Klimaanlagen 
  • Die nachvollziehbare Darstellung des Sanierungszustandes (Fotos oder Vor-Ort-Begehung)
  • Allgemeine Klimafaktoren (so beeinflusst ein einzelner ungewöhnlich kalter Winter“ das Ergebnis nicht zu stark) 

Aus all diesen Daten wird der Energieverbrauchskennwert berechnet. Dabei hat das individuelle Wohn- und Heizverhalten der Bewohner allerdings maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis. 

Fazit:
Ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis das passende Dokument für Ihre Immobilie ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beide Nachweisformen haben ihre Vor- und Nachteile. Diese in Ruhe abzuwägen und sich dafür professionelle Unterstützung durch einen Makler zu holen, lohnt sich langfristig.