Was ist beim Hausverkauf nach einer Scheidung zu beachten?

Nie würde man bei der Eheschließung mit einem geliebten Menschen daran denken, dass eines Tages eine Trennung oder sogar die Scheidung vollzogen werden muss. Oftmals hat man einen gemeinsamen Lebensplan entworfen und sogar eine Immobilie gekauft. Doch was passiert nun mit dem Haus, wenn die Ehepartner in Zukunft getrennte Wege gehen? Am besten sprechen Sie darüber mit einem erfahrenen Immobilienmakler in Backnang und dem Großraum Stuttgart. Wir von gut Immobilien informieren Sie vorab in diesem Artikel, worauf beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung im Falle einer Scheidung zu achten ist.

Hausverkauf nach einer Scheidung, diese Faktoren beachten
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verkauf eines gemeinsamen Hauses ist im Falle einer Scheidung aus wirtschaftlicher und emotionaler Sicht sinnvoll.
  • Ein laufender Kredit muss weiterhin von beiden Partnern getilgt werden. 
  • Es empfiehlt sich, bereits bei der Eheschließung einen Vertrag aufzusetzen, der den Hausverkauf im Scheidungsfall regelt.

Wann ist der Verkauf des Hauses ratsam?

Das Haus zu verkaufen, ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll. 

  • Räumliche und wirtschaftliche Trennung
  • Steigende Kosten für eigenen Haushalt
  • Neue Lebensumstände, neue Immobilie

Zum einen ist es selten der Fall, dass zwei Ehepartner nach einer Scheidung noch zusammen wohnen möchten. Daher ist nicht nur eine räumliche Trennung, sondern auch eine wirtschaftliche Trennung anzuraten. Indem Sie das Haus an eine dritte Person verkaufen, entflechten Sie etwaige wirtschaftliche Gemeinschaft und müssen zukünftige Fragen zum Haus nicht mehr gemeinsam klären.  

Zum anderen kann ein Hausverkauf aus finanzieller Perspektive empfehlenswert sein. Denn sofern Sie nach der Trennung nicht direkt wieder in einen gemeinsamen Haushalt ziehen, erhöhen sich zunächst Ihre Wohnkosten für das Beziehen einer alleinigen Immobilie. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass das bestehende Haus nun nicht mehr zu Ihren persönlichen Lebensumständen oder denen Ihres Partners passt. Auch aus diesem Grund lohnt sich der Verkauf der Immobilie.


Ist der Kredit schon abbezahlt?

Haben Sie sich für den Verkauf der Immobilie entschieden, ist zunächst zu klären, ob der darauf lastende Kredit bereits abbezahlt ist. Ist dies nicht der Fall, muss festgelegt werden, was mit den Restschulden passiert, denn das Darlehen muss weiterhin getilgt werden. Für die Zahlungen müssen beide Partner aufkommen. Ergibt sich aus einem etwaigen Verkauf der Immobilie ein Gewinn, wird der Erlös unter den Ehepartnern aufgeteilt. 


Was sagt der Ehevertrag?

Bei einem Hausverkauf ohne Ehevertrag greifen die Vorschriften der Zugewinngemeinschaft. Nach dieser müsste das gemeinsame Haus prinzipiell unter den Partnern aufgeteilt werden. Da dies bei einer Immobilie aber schlecht möglich ist, bleibt meist der Verkauf des Objekts als Lösung. Der Verkauf kann entweder an eine dritte Person erfolgen oder aber einer der Partner entscheidet sich dafür, alleiniger Eigentümer der Immobilie zu werden. In diesem Fall ist der andere Partner entsprechend auszuzahlen. 

Deutlich einfacher ist es, wenn bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung ein Ehevertrag aufgesetzt wurde, der das Vorgehen bezüglich einer gemeinsamen Immobilie regelt. So können Streitigkeiten im Scheidungsfall umgangen werden und man einigt sich beispielsweise schon im Vorhinein auf eine monatliche Ausgleichszahlung des ausgezogenen Partners.


Stressfreier Hausverkauf mit gut Immobilien

Eine Scheidung ist schmerzhaft. Zu dem emotionalen Stress gesellen sich bei einer gemeinsamen Immobilie zahlreiche Fragen, mit denen Sie sich in dieser Phase Ihres Lebens absolut nicht beschäftigen möchten. Wir von gut Immobilien entlasten Sie mit einfühlsamer Unterstützung und professioneller Beratung beim Verkauf des Hauses nach einer Trennung. 
Informieren Sie sich vorab in unserem ausführlichen Ratgeber zum Thema. Welche weiteren Möglichkeiten einer gerechten Aufteilung es gibt, was mit dem laufenden Kredit passiert und alle weiteren Fragen klären wir gerne mit Ihnen persönlich. Auch für eine kostenfreie Wertermittlung der Immobilie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.