Wird ein Grundstück vererbt, kann dies bei den Hinterbliebenen Fragen aufwerfen. Denn ein solcher Nachlass ist in einer Erbengemeinschaft, also einer Gemeinschaft, die aus mehreren Erben besteht, schlecht aufteilbar. Welche Rechte und Pflichten die Erben haben und wie der gemeinsame Nachlass aufgelöst werden kann, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
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Das Wichtigste in Kürze
- Eine Erbengemeinschaft besteht, wenn nicht ein Alleinerbe, sondern mehrere Erben einen Nachlass vermacht bekommen.
- Das Erbrecht schreibt vor, dass ein Grundstück als Gesamtvermögen an die Erben übergeht.
- Eine Möglichkeit, die Erbengemeinschaft aufzulösen und das Grundstück aufzuteilen, besteht darin, dieses mit der Unterstützung eines Maklers zu verkaufen.
Wer gehört alles zur Erbengemeinschaft eines Grundstücks?
Das Erbrecht gibt laut § 2032 BGB vor, dass alle Erben zur Erbengemeinschaft gehören, denen der Erblasser im Testament das Grundstück vermacht. Das Grundstück zählt dann als gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Nach § 2033 BGB kann jeder Miterbe über seinen Anteil am Nachlass verfügen. Bei einem Grundstück geht allerdings die gesamte Erbmasse auf die Erben über, sodass diese nicht über einzelne Vermögensgegenstände verfügen können.
Wann kommt es zu einer Erbauseinandersetzung?
Auch wenn ein Grundstück als Erbmasse erst einmal schwer aufzuteilen ist, können die Miterben der Erbengemeinschaft dies einfordern. Diese sind zunächst einmal Miteigentümer des Vermögens, können aber den Anspruch stellen, dass die Erbengemeinschaft aufgelöst und der Nachlass gerecht aufgeteilt wird. Die entsprechenden Regelungen finden sich entweder im Testament, im Erbvertrag oder werden über die gesetzliche Erbfolge festgesetzt.
Welche Vorschriften greifen, hängt maßgeblich davon ab, ob der Erblasser Vorkehrungen getroffen hat oder nicht. Beispielsweise haben Erblasser die Möglichkeit, das betreffende Grundstück vor einem Verkauf zu schützen oder genaue Vorgaben zu machen, wer über welche Erbgegenstände verfügen darf.
Grundstück im Nachlass verkaufen
Eine gängige Möglichkeit, den Nachlass zu regeln, besteht darin, die Erbengemeinschaft aufzulösen und das Grundstück zu verkaufen. Meist bietet sich bei diesem Vorhaben einer der Miterben an, alleiniger Eigentümer des Grundstücks zu werden. Allerdings muss beachtet werden, dass dieser die anderen Miterben finanziell entschädigen muss. Schließlich treten diese ihre eigenen Anteile am Grundstück an den alleinigen Eigentümer ab.
Den Wert des Grundstücks ermitteln lassen
Steht ein Verkauf des geerbten Grundstücks zur Debatte, sollte zunächst dessen genauer Wert bestimmt werden. Durch eine professionelle Wertermittlung erhält die Erbengemeinschaft eine realistische Einschätzung des Marktwertes. Aus diesem können die Entschädigungsbeträge für die Miterben abgeleitet werden.
Die Bewertung kann von einem qualifizierten Immobilienmakler vorgenommen werden. Anschließend geht es an die Regelung der Ausgleichszahlungen. Meist besitzt der zukünftige Besitzer des Grundstücks allerdings nicht die finanziellen Mittel, um die Miterben entsprechend auszuzahlen. In diesem Fall stehen Ihnen die erfahrenen Makler von gut Immobilien mit einer rechtssicheren Lösungsfindung zur Seite.
Mit gut Immobilien den Nachlass regeln
Die Regelung des Nachlasses kann insbesondere bei Grundstücken und Immobilien komplexe Fragestellungen aufwerfen. Als Makler und Projektentwickler sind wir an Ihrer Seite und kümmern uns um alle notwendigen Unterlagen, Amtsgänge und Ihre vertrauensvolle Beratung. Wir sind routiniert im Umgang mit einer Grundstückserbschaft und erklären Ihnen alle rechtlichen Vorschriften verständlich. So geht die Abwicklung schneller und Sie sparen Kraft und Nerven.