Im Gebäudeenergiegesetz werden die Anforderungen an die energetische Qualität von beheizten und klimatisierten Gebäuden zusammengefasst. Dabei sind vor allem Grenzwerte für den Primärenergiebedarf eines Hauses und die Wärmedämmfähigkeit der Bauteile festgelegt. Diese Vorschriften sind sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude relevant. Wir haben die wichtigsten Inhalte des GEGs für Sie zusammengefasst, damit Sie wissen, welche Regelungen Sie als Bauherr oder Eigentümer direkt betreffen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich als Immobilienmakler in Schondorf und Leinfelden.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Ist die Heizung in meiner Immobilie noch zeitgemäß? Müssen die Fenster demnächst getauscht werden? Und brauche ich im Zuge eines Neubaus eigentlich einen Energieberater? Im Gebäudeenergiegesetz finden sich Antworten auf alle diese Fragen. Denn hier sind die geltenden Anforderungen für den Energiebedarf von Immobilien zusammengefasst. Dabei wurden vor allem Grenzwerte formuliert, die Energiebedarf und Wärmedämmung betreffen. Darüber hinaus wird ein gewisser Anteil an erneuerbaren Energien festgelegt, sowie bindende Rahmenbedingungen für die Nutzung von Gas- oder Ölheizungen formuliert. Das Gebäudeenergiegesetz betrifft sowohl Bauherren als auch Käufer von bestehenden Immobilien. Denn auch Eigentümer unterliegen bestimmten Nachrüst- und Austauschpflichten.
Die wichtigsten Anforderungen:
Anforderungen an Neubauten:
Den weitaus größten Teil des GEGs nehmen die Anforderungen an Neubauten ein. Denn Gebäude dürfen nur als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden. Dabei ist ein bestimmter Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung einzuhalten. Das hat sowohl Auswirkungen auf die Art der Dämmung von Gebäudehülle und Wasserleitungen als auch auf die Art der Energiequellen für Heizung und andere elektrische Anlagen.
Ein gewisser Anteil des Energiebedarfs muss dabei aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Darunter fallen etwa:
- Solarthermie
- Photovoltaik
- Wärmepumpen
- Biomasse
- Kraft-Wärme-Kopplung
- Fernwärme
Entscheidungen zur Energieeffizienz stellen einen wichtigen Teil der Bauplanungsphase dar. Auf den ersten Blick können die Anforderungen auf Bauherren einschüchternd wirken. Doch die Mehrkosten eines energetisch höherwertigen Neubaus lohnen sich angesichts hoher Energiepreise in der Regel schnell. Darüber hinaus gibt es viele Fördermittel, mit denen Maßnahmen zur Energieeffizienz bezuschusst werden.
Anforderungen an Bestandsgebäude:
Auch für bestehende Gebäude gilt eine Reihe von Austausch- und Nachrüstpflichten. Beim Kauf eines Ein- oder Mehrfamilienhauses müssen diese Anforderungen innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden. Wird saniert, greift das Energieeffizienzgesetz allerdings sofort. Werden mehr als zehn Prozent einer Bauteilfläche erneuert, müssen auch die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Das bedeutet beispielsweise: Wer eine Fassade neu verputzt, muss sie im Zuge dessen auch dämmen.
Die Dämmpflicht betrifft folgende Bauteile des Gebäudes:
* Dach bzw. oberste Geschossdecke
* Fassade
* Heiz- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen
Auch eine energieeffiziente Heizungstechnik muss vom Eigentümer bereitgestellt werden. So dürfen Öl- und Gasheizungen maximal 30 Jahre lang betrieben werden (Ausnahme: Brennwert- oder Niedertemperaturkessel). Ab 2026 dürfen Ölheizungen nur noch in Ausnahmefällen eingebaut werden. Der Einsatz fossiler Brennstoffe soll jedenfalls über einen Anteil an erneuerbaren Energien ausgeglichen werden.
Der Energieausweis
Ein Energieausweis stellt eine objektive Beurteilung des energetischen Zustand einer Immobilie dar. So können auch Kauf- oder Mietinteressierte den Energieverbrauch kalkulieren und eventuell notwendige Nachrüstungen besser beurteilen. Wer neu baut oder umfassend saniert, ist dazu verpflichtet einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Er ist zehn Jahre gültig.
Weitere Nachweise und Kontrollen:
Bauherren und Eigentümer müssen nachweisen, dass sie die Auflagen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Wie diese Nachweispflicht im Detail umgesetzt werden muss, ist in den verschiedenen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Entsprechende Kontrollinstanzen sollen bis Ende des Jahres in alles Bundesländern eingerichtet werden. Verstöße gegen das GEG können teuer werden: Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Fazit:
Das Gebäudeenergiegesetz regelt Maßnahmen zu Klimaschutz und Energieeffizienz in Bezug auf Immobilien. Neue Gebäude dürfen nur als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden. Aber auch als Eigentümer einer bestehenden Immobilie unterliegt man bestimmten Austausch- und Nachrüstpflichten.